Steuerrechner
Wie viel mehr Gemeindesteuern bezahlen Sie, wenn der Steuerfuss von heute 135 % auf 175 % steigt?
Mit Ihrer Steuerrechnung
- Nehmen Sie eine Steuerrechnung zur Hand, provisorisch oder definitiv. Das Jahr spielt keine Rolle.
- Suchen Sie im Abschnitt «Steuerberechnung» die Zeile «Gemeindesteuer».
- Tragen Sie unten den Betrag in Franken und den Steuerfuss in Prozent aus dieser Zeile ein.
So finden Sie den Betrag auf der Steuerrechnung
STEUERBERECHNUNG
| Kantonssteuer | 110% | 2’200.00 |
|---|---|---|
| Bezirkssteuer | 30% | 600.00 |
| Gemeindesteuer | 135% | 2’700.00 |
| Kath. Kirchgemeindesteuer | 25% | 500.00 |
| Total Steuerbetrag | 6’000.00 |
- Betrag der Gemeindesteuer, hier 2’700 → Feld «Gemeindesteuer in CHF»
- Steuerfuss der Gemeinde, hier 135 → Feld «Steuerfuss der Gemeinde in %»
Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts übermittelt oder gespeichert.
Ihre Steuerrechnung nicht zur Hand? Schätzen Sie mit Ihrem Lohn.
Ihr Ergebnis
mehr Gemeindesteuern pro Jahr
Kantons-, Bezirks- und Kirchensteuer sind nicht betroffen und hier nicht enthalten.
Wie wird gerechnet?
Einkommen, Zivilstand und Abzüge sind in Ihrer Gemeindesteuer schon eingerechnet (mehr dazu). Deshalb genügen zwei Schritte:
- Gemeindesteuer ÷ Steuerfuss = was Sie ein Prozentpunkt Steuerfuss kostet.
- × 40, denn von 135 % auf 175 % steigt der Steuerfuss um 40 Prozentpunkte.
Mehrbelastung = Gemeindesteuer ÷ Steuerfuss auf der Rechnung × 40
Beispiel: CHF 2’700 Gemeindesteuer bei 135 % → CHF 20 pro Prozentpunkt → × 40 = CHF 800 mehr pro Jahr. Mit der Rechnung 2025 (CHF 3’000 bei 150 %) ergibt sich ebenfalls CHF 20 pro Prozentpunkt und damit dasselbe Resultat.
40 Prozentpunkte mehr auf heute 135 sind knapp 30 % mehr Gemeindesteuer (40 ÷ 135 = 29,6 %).
Das Ergebnis gilt unter der Annahme, dass Ihr Einkommen gleich bleibt.
Schätzung mit Ihrem Lohn
Der Rechner schätzt Ihr steuerbares Einkommen aus dem monatlichen Bruttolohn. Weil die tatsächlichen Abzüge nicht bekannt sind, ist das Ergebnis weniger genau als mit der Steuerrechnung.
Genaue Zahlen erhalten mit der Steuerrechnung
Ihre Schätzung
mehr Gemeindesteuern pro Jahr
Nur Einkommen aus Lohn, ohne Vermögen. Kantons-, Bezirks- und Kirchensteuer sind nicht betroffen.
Welche Abzüge werden angenommen?
Wir verwenden dieselben Standardannahmen wie der Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für eine 40-jährige Person ohne Vermögen. Für solche Fälle ergibt unser Rechner dasselbe steuerbare Einkommen:
- AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, Nichtberufsunfall 0,4 % des Bruttolohns
- Pensionskasse: 5 % des koordinierten Lohns (Lohn abzüglich 26’460 Franken, bis 90’720 Franken), darüber 3,5 %
- Berufskosten: Pauschale 20 % des Nettolohns, höchstens 6’900 Franken
- Versicherungsprämien: Höchstbetrag 4’200, für Ehepaare 8’400, plus 500 pro Kind. Diesen Betrag erreichen die meisten schon mit den Krankenkassenprämien.
- Zweiverdienerabzug 2’100, Sozialabzug 4’200 bzw. 8’400, Kinderabzug 10’000 pro Kind, für Alleinerziehende zusätzlich 7’800, Entlastungsabzug
Nicht berücksichtigt sind unter anderem Boni, Geschäftswagen und andere Nebenleistungen, Säule 3a, höhere Fahrkosten, Kinderbetreuung, Liegenschaften, Vermögen und andere Einkünfte. Die einfache Steuer wird nach dem amtlichen Tarif 2026 berechnet.
Wer zusätzlich Fahrkosten, Verpflegung am Arbeitsort oder Säule-3a-Beiträge abzieht, hat ein tieferes steuerbares Einkommen und damit auch eine tiefere Mehrbelastung. Familien mit Kindern profitieren im Kanton Schwyz stark vom Entlastungsabzug: Bei mittleren Einkommen bleibt oft nur wenig steuerbares Einkommen übrig.
Quellen: Steuerrechner ESTV; Einkommenssteuertarif ab 2026 (PDF), Steuerverwaltung Kanton Schwyz